
In Kürze – Wohnrecht und Nießbrauch
Beide Rechte – sind Nutzungsrechte an einer Immobilie.
Das Wohnrecht beinhaltet „nur“ das Recht eine Immobilie persönlich zu bewohnen.
FAQ – Wohnrecht (Artikel folgt in Kürze)
Das Nießbrauchrecht geht darüber hinaus. Es gewährt die Nutzungen aus dem Objekt zu ziehen. Es ist das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, eine Immobilie zu nutzen.
Wohnrecht, was ist das?
Das Wohnrecht ist in der Sprache des Bürgerlichen Gesetzbuches eine „beschränkt-persönliche Dienstbarkeit“ und steht einer oder mehreren Personen zu. Durch dieses ist der Rechtsinhaber an der persönlichen Nutzung der Wohnung und der Mitbenutzung aller dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienenden Anlagen und Einrichtungen der Immobilie (§ 1093 BGB) berechtigt. Ein Wohnrecht kann über Teile oder die ganze Immobilie bestellt werden.
Ein Wohnrecht kann nicht zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks bestellt werden. Ansonsten wäre es eine Grunddienstbarkeit.
Im Grundbuch
Um ein Wohnrecht möglichst rechtssicher zu gewähren, muss es im Grundbuch eingetragen werden. Der Eigentümer muss notariell erklären, dass er dieses einräumen möchte.
In die Eintragungsbewilligung gehören die Wohnung und die zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten. Diese müssen möglichst genau bezeichnet werden. Eingetragene Wohnrechte finden sich in Abteilung II des Grundbuchs. [1]
Probleme beim Verkauf
Wenn eine Immobilie durch deren Eigentümer verkauft werden soll sind Wohnrechte problematisch. Ohne Löschung werden beim Verkauf Grundbuchbelastungen – wie das Wohnrecht – mit an den neuen Eigentümer übertragen. Dies ist für einen Käufer in der Regel wenig „schmackhaft“. Dadurch erweisen sich Verkäufe oft als schwierig bis unmöglich.
Je nach Immobilie müssen sich entweder Verkäufer und Käufer oder Verkäufer und Rechtsinhaber einigen. Hierfür wird entweder ein geringerer Angebotspreis herangezogen oder der Inhaber des Rechts verzichtet freiwillig oder gegen Zahlung einer Abfindung auf sein Recht.
Wenn Sie Ihr Haus trotz eingetragenem Wohnrecht verkaufen möchten, berate ich Sie gerne kostenlos.
Telefon: 040 / 726 960 – 51 ⋄ Mail: niels.grobler@postbank.de
Bitte beachten Sie, ein Immobilienratgeber wie dieser kann keine Beratung durch einen Experten ersetzen. Der Ratgeber soll Ihnen nur Orientierung in einem sich ständig verändernden Markt bieten.
Quellen:
(Letzte Aktualisierung: 7.4.2021 ) Der Artikel dient lediglich der Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Seite ist Teil des Immobilien-Ratgebers.