Am 1. November 2020 trat das GEG – das Gebäudeenergiegesetz– in Kraft. Das GEG löst EnEG, die EnEV und das EEWärmeG ab. Mit dem GEG wird das bisherige Energiesparrecht für Gebäude in einem einheitlichen Regelwerk zusammengefasst.
Das neue Regelwerk beinhaltet:
- Energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude
- Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden
- Regelungen für die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen.
Außerdem setzt das GEG die neuen europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um hat die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. [1]
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Das GEG beim Bundesanzeiger (Externer Link)
Quellen:
(Letzte Aktualisierung: 30.3.2021 ) Der Artikel dient lediglich der Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Seite ist Teil des Immobilien-Ratgebers.